BAUKING Balkone und Terrassen Prospekt - Aktuell vom 01.02-31.07.2021 (Seite 5)

derungen in den regelwerken vorgenommen worden sind müssen die änderungen auch bei bestehenden planungen berücksichtigt werden auf seite 47 die anforderungen für den brandschutz gemäß der mus- gebäude und ist nicht genau für terrassen definiert wor- lich der tragenden konstruktion wobei die wasserführen- ge handelt und wo bei dem gebäude brandwände geplant tragenden bauwerken auch ohne vertragliche vereinba- einhaltung als empfehlung finden sie eine genaue erklärung der din normen vom handwerker aber ganz besonders vom bauherren dann sollte eine fachliche beratung erfolgen und die vor- schriften der normen und der stand der technik berück- kern und architekten kann die ware so geliefert werden ohne dass die bestellung in frage gestellt werden muss wichtigster grundsatz bei der beratung und planung sollte die vermeidung von bauschäden sein in einigen bundesländern wurden die landesbauordnun- gen überarbeitet und die verwendung von holzprodukten eine ausführung als harte bedachung unterhalb der beläge bäudeabdichtung erhältlich und sollten mit dem bauherrn und dachdecker sowie dem brandschutzexperten abge- müssen bei der gebäudestatik berücksichtigt werden für terrassen aus holz und modifizierten materialien gibt es keine baurechtlichen brandschutzanforderungen beläge aus vollholz sind in die baustoffklasse b2 „normal tragenden bauteile von balkonen bestehen nach der musterbauordnung keine besonderen vorschriften bzgl der anforderungen an das brandverhalten gen an das brandverhalten von baustoffen und bauteilen im zuge von rettungswegen nach den landesbauordnungen die vorgaben der fll ,,empfehlungen zu planung und bau von verkehrsflächen auf bauwerken" beachtet wer- de hinweise für die planung vorhanden bei dachterrassen sind die anforderungen für den brand- schutz je nach gebäudegröße und nutzung sehr unter- mbo - musterbauordnung - festgelegt und von der höhe der fußbodenoberkante des höchstgelegenen geschos- wie die anforderungen der bauordnungen sind zusammen einzuhalten bei der planung von brandschutzmaßnahmen sollten im- mer die zusätzlichen anforderungen zur windsogsicherung und für den schallschutz aufeinander abgestimmt werden sind bei der ausführung keine genauen vorgaben vorhan- che gehalten werden baustoffklasse nach mbo für gebäude mit einer höhe der fußbodenoberkante des höchstgelegenen geschosses gebäudeklasse 1-3