Möbel Heinrich Prospekt - Aktuell vom 01.06-31.08.2020 (Seite 164)

allgemeine geschäftsbedingungen allgemeine geschäftsbedingungen der firma ploß & co.gmbh stand dezember 2019 diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben kunden zumutbar sind elektronische form gemäß § 126 a bgb ersetzt werden kann und rechtzeitigen selbstbelieferung auch die rechtzeitige erfüllung der vertraglichen pflichten lieferzeitraum hinauszuschieben unverzüglich zurückerstattet nachweis eines geringeren schadens bleibt zulässig eine nach den gesetzlichen bestimmungen erforderliche nachfrist muss mindestens zwei wochen bleiben unberührt dadurch nicht der zweck des geschäfts gefährdet wird oder die sonst zu ausführung der versendung bestimmte person oder anstalt auf den kunden über nachfrist vom vertrag zurücktreten verfügung zwei wochen ab empfang der ware schriftlich und spezifiziert angezeigt werden; anderenfalls ist und spezifiziert angezeigt werden; eine überschreitung dieser maximalfrist von sechs monaten hat zeitpunkt der feststellung des mangels und die rechtzeitigkeit der mängelrüge dem kunden zumutbare branchenübliche abweichungen sowie handelsübliche abweichungen von ausstellungsstücken oder früheren lieferungen sowie natürlicher verschleiß und gebrauchsspuren kaufpreis dem kunden gutgeschrieben und mit der rechnung über die ersatzweise gelieferte ware zur verfügung zu stellen zustimmung monate ab lieferung der ware montageanleitung der ordnungsgemäßen montage entgegensteht keine anwendung ausgeschlossen vergünstigungen anzusehen bei leicht fahrlässiger verletzung nur unwesentlicher vertragspflichten ist ausgeschlossen unverzüglich alle maßnahmen zu ergreifen und uns unverzüglich alle informationen zukommen laufenden geschäftsverbindung entstehender und fällig werdender haupt- und nebenforderungen gegen den kunden unser eigentum wohnsitzwechsel hat uns der kunde ebenfalls unverzüglich anzuzeigen zahlungsverzug oder bei verletzung einer pflicht nach ziffer 5.2 vom vertrag zurück-zutreten und trägt der kunde fall der weiterveräußerung tritt uns der kunde bereits jetzt alle forderungen in höhe des von ihm eingegangenen beträge treuhänderisch und ohne vermischung mit seinem gesellschaftsvermögen zu verwalten und unverzüglich an uns weiterzuleiten der neuen sache das miteigentum im verhältnis zum wert der von uns gelieferten ware zu den sonstigen verarbeiteten gegenständen erforderliche wartungs- und inspektionsarbeiten unverzüglich und regelmäßig auf eigene kosten versicherung in empfang zu nehmen eines konkreten schadens unsererseits mit einem zinssatz in höhe von 8 % über dem basiszinssatz schadens bleibt hiervon unberührt forderungen verbucht und mit diesen verrechnet wechsel zu verlangen unter geschäftszwecke auszuwerten gerichtsstand für sämtliche aus diesem vertragsverhältnis resultierende streitigkeiten mit einem keine anwendung möglichst nahe kommt gleiches gilt für den fall einer vertragslücke